Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung

PEMAC kümmert sich um die Haupt- und Abgasuntersuchung ihres modernen oder klassischen Fahrzeugs inklusive Vorarbeiten.

Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung

Keinen Ärger, keinen Stress: PEMAC kümmert sich um die Haupt- und Abgasuntersuchung ihres modernen oder klassischen Fahrzeugs inklusive Vorarbeiten.
Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß § 29 StVZO und ist bei PKW in der Regel alle 24 Monate fällig.

Seit Dezember 1951 ist in Deutschland die Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die Abgasuntersuchung (AU) gibt es seit April 1985 und ist seit Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung.
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Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß § 29 StVZO und ist bei PKW in der Regel alle 24 Monate fällig.

So sparen Sie Zeit, Geld und Ärger:
Die Leistung von PEMAC umfasst eine eingehende Voruntersuchung Ihres Fahrzeugs mit Schwerpunkt auf alle für die HU relevanten Prüfpunkte:
• Beleuchtung
• Lenkung
• Bremsen
• Fahrwerk
• Reifen
• Flüssigkeitsstände
• Korrosionsschäden
• Schäden am Fahrzeug sowie Verschleißerscheinungen
• Vollständigkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Ausstattung

Die Leistung von PEMAC umfasst eine eingehende Voruntersuchung Ihres Fahrzeugs mit Schwerpunkt auf alle für die HU relevanten Prüfpunkte.
Der PKW ist in einwandfreiem Zustand, die neue HU-Plakette wird ausgestellt.

Sollten unsere Experten Mängel feststellen, werden Sie darüber informiert und von PEMAC über mögliche Konsequenzen der Mängel sowie Kosten der Beseitigung derselben beraten.
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Anschließend erfolgt durch PEMAC die Vorführung Ihres Fahrzeugs bei uns im Hause durch eine der staatlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, GTÜ, etc.
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Auch interessant: Eintragungen, H-Kennzeichen

Gut zu wissen – Je nachdem, welche Mängel der Prüfer an Ihrem Fahrzeug feststellt, ordnet er es einer von vier Mängelklassen zu:

Klasse „Ohne Mängel“ (OM):
Der PKW ist in einwandfreiem Zustand, die neue HU-Plakette wird ausgestellt.

Klasse „Geringe Mängel“ (GM):
Einige wenige und eher kleine Defekte bedeuten nicht unbedingt eine Nachprüfung. Der Prüfer kann die HU-Plakette anbringen und die Beseitigung der Mängel innerhalb eines Monats fordern. Erfolgt dies jedoch nicht, wird bei einer Straßenkontrolle ein Verwarnungsgeld fällig.

Klasse „Erhebliche Mängel“ (EM):
Werden schwerwiegendere Defekte festgestellt, gibt es auch keine neue HU-Plakette. Die Mängel müssen schnellstmöglich behoben werden, das Fahrzeug wird innerhalb eines Monats erneut geprüft.

Klasse „Verkehrsunsicher“ (VU):
In diese Klasse fallen Mängel, die „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen“. Sind diese vorhanden, wird die alte HU-Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert. Das Fahrzeug darf in diesem Zustand nicht mehr genutzt werden.