
H-Kennzeichen
Ihr Klassiker ist „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“: PEMAC führt die Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 23 StVZO für das begehrte H-Kennzeichen durch.

Das Kennzeichen für historische Fahrzeuge, auch H-Kennzeichen oder Oldtimerkennzeichen genannt, ist im Grunde eine ganz normale Kfz-Zulassung, die speziell für Oldtimer erweitert wurde.
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Dabei werden Oldtimer seit März 2007 einheitlich definiert. Es sind laut § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“.
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Schon bei der Vorbereitung zur Erteilung eines H-Kennzeichens helfen Ihnen die Spezialisten von PEMAC, die geforderten Bedingungen insbesondere von Zustand und Originalität zu erfüllen. Denn bei der Erteilung des H-Kennzeichens handelt es sich naturgemäß immer um eine Einzelfall-Entscheidung der Prüfstelle.
Darüber hinaus sorgt PEMAC dafür, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind oder besorgt eventuell fehlende Dokumente, wie:
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• eVB-Nummer
• schriftlicher Antrag
• Fahrzeugpapiere (Original)
• Gültige HU sowie ggf. AU
• Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
• ein Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften (falls eine Betriebserlaubnis in Deutschland noch nicht erteilt wurde)
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Schließlich übernimmt PEMAC für Sie die Vorführung bei der Prüfstelle sowie alle notwendigen Formalitäten.


So nutzen Sie die Vorteile:
Neben der Steuer, die bei H-Kennzeichen weitaus geringer ist als bei normalen Kfz, ist auch die Versicherung in der Regel günstiger.
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Zudem können Oldtimer mit H-Kennzeichen auch die Umweltzonen befahren, ohne eine gültige Umweltplakette am Kfz vorweisen zu müssen
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