
Eintragungen
Gehen Sie auf Nummer sicher: PEMAC wickelt komplett Eintragungen von Ein- und Umbauten ab, besorgt notwendige Unterlagen und erledigt alle Formalitäten.

Damit bei Tuningmaßnahmen oder sonstigen Veränderungen an Ihrem Fahrzeug Ihre Sicherheit und der Umweltschutz nicht auf der Strecke bleiben, verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung entsprechende Unbedenklichkeits-Nachweise.
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Dafür ist eine Änderungsabnahme bzw. Eintragung nach StVZO §19.3 erforderlich. Nach dieser Prüfung wird in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen, dass die veränderten Teile ordnungsgemäß angebaut sind und die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Dies gilt insbesondere für:
• Tieferlegung und Fahrwerksanpassungen
• Anbau von Karosserieteilen und Spoilern
• Verwendung von Sonderrädern und Sportauspuffanlagen
• Motortuning, Chiptuning
• Einsatz anderer Scheinwerfer
• Anbringen von Folien an Seitenscheiben
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So gehen Sie auf Nummer Sicher:
PEMAC übernimmt zunächst den fachgerechten Ein- und Umbau durch unsere Kfz-Experten. Denn Veränderungen können die Sicherheit eines Serienfahrzeugs erheblich beeinträchtigen, so dass andere Anpassungen nötig werden können. Ein Beispiel: Wird die Motorleistung erhöht, müssen eventuell die Bremsen verstärkt und das Fahrwerk geändert werden.


Dabei überprüft PEMAC die Vollständigkeit und Tauglichkeit der notwendigen Unterlagen oder besorgt diese wenn nötig:
• Teilegutachten (TGA)
• Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
• Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
• EG- oder ECE-Genehmigung
• Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung
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Schließlich erledigt PEMAC für Sie die Vorführung des geänderten Fahrzeugs sowie gegebenenfalls die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus erhalten Sie eine detaillierte Dokumentation über die geleisteten Arbeiten.
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